Verzugszinsen nach EGMR-Urteil
Verzugszinsen nach EGMR-Urteil sind die im Urteil vorgesehenen Zinsen für eine verspätete Zahlung zugesprochener Geldbeträge durch den verantwortlichen Staat. Sie entstehen nach Ablauf der im Urteil bestimmten Zahlungsfrist und richten sich nach dessen konkreter Zinsanordnung. Üblicherweise setzt der EGMR einfache Zinsen nach dem während des Verzugs geltenden Spitzenrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich drei Prozentpunkten fest….