Mindestgebot bei steuerlicher Versteigerung
Das Mindestgebot bei steuerlicher Versteigerung ist die gesetzliche Untergrenze für den Zuschlag bei der Verwertung gepfändeter Sachen nach § 300 AO. Das Gebot muss grundsätzlich mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts erreichen. Bei Gold- und Silbersachen darf zusätzlich ihr Gold- oder Silberwert nicht unterschritten werden. Die Regel schützt vor einer Verwertung zu unangemessen niedrigen Erlösen….