Staatenberichtsverfahren nach der Europäischen Sozialcharta
Das Staatenberichtsverfahren nach der Europäischen Sozialcharta ist ein internationales Kontrollverfahren zur Umsetzung der von einem Vertragsstaat übernommenen sozialen Rechte. Der Staat berichtet über rechtliche Regelungen und deren praktische Anwendung. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte bewertet die Vereinbarkeit mit der Charta und veröffentlicht Schlussfolgerungen. Das Verfahren dient der Überwachung staatlicher Verpflichtungen, nicht der Entscheidung über…