Säkularisation
Säkularisation bezeichnet rechtshistorisch die Überführung kirchlicher Herrschaftsrechte und Vermögen in weltliche Hand. Im deutschen Raum steht der Begriff besonders für die Aufhebung nahezu aller geistlichen Reichsstände durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Klöster und Hochstifte wurden enteignet oder staatlich eingezogen, ihre Territorien weltlichen Fürsten zugeteilt. Der Vorgang entschädigte unter anderem Herrscher für linksrheinische Gebietsverluste, veränderte das…