Öffentliches Recht

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    Säkularisation

    Säkularisation bezeichnet rechtshistorisch die Überführung kirchlicher Herrschaftsrechte und Vermögen in weltliche Hand. Im deutschen Raum steht der Begriff besonders für die Aufhebung nahezu aller geistlichen Reichsstände durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Klöster und Hochstifte wurden enteignet oder staatlich eingezogen, ihre Territorien weltlichen Fürsten zugeteilt. Der Vorgang entschädigte unter anderem Herrscher für linksrheinische Gebietsverluste, veränderte das…

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    Deutsche Bundesakte

    Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 war der völkerrechtliche Gründungsvertrag des Deutschen Bundes. Sie verband souveräne deutsche Fürsten und freie Städte zu einem dauerhaften Staatenbund, schuf den Bundestag in Frankfurt am Main und regelte Grundzüge gemeinsamer Sicherheit. Ein deutscher Bundesstaat oder eine unmittelbar gewählte Volksvertretung entstand nicht. Artikel 13 kündigte landständische Verfassungen in den…

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    Karlsbader Beschlüsse

    Die Karlsbader Beschlüsse waren 1819 vereinbarte und vom Deutschen Bund umgesetzte Maßnahmen zur Bekämpfung liberaler und nationaler Bewegungen. Sie führten zu strenger Pressezensur, Überwachung der Universitäten, Verfolgung oppositioneller Zusammenschlüsse und einer zentralen Untersuchungskommission in Mainz. Anlass war die Ermordung August von Kotzebues; politisch setzte besonders Österreichs Staatskanzler Metternich die Beschlüsse durch. Die Regelungen schränkten Meinungs-,…

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    Gerichtsverfassung

    Die Gerichtsverfassung bezeichnet die rechtliche Ordnung des Aufbaus, der Zuständigkeiten und der inneren Organisation staatlicher Gerichte. Sie bestimmt insbesondere Gerichtszweige, Instanzen, Spruchkörper, Besetzung, Geschäftsverteilung und Öffentlichkeit. Verfassungsrechtliche Grundlagen enthalten vor allem die Artikel 92 bis 104 des Grundgesetzes; das Gerichtsverfassungsgesetz konkretisiert sie für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Verfahrensordnungen und besondere Gerichtsgesetze ergänzen diese Regeln. Ziel ist…

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    Grundrechte des deutschen Volkes

    Die Grundrechte des deutschen Volkes waren ein von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 beschlossenes und als Reichsgesetz verkündetes Grundrechtsprogramm. Es gewährleistete unter anderem Gleichheit vor dem Gesetz, persönliche Freiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsschutz und unabhängige Gerichte. Die Grundrechte wurden 1849 in die Paulskirchenverfassung aufgenommen. Politisch konnten sie sich nach dem Scheitern der…

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    Ordentliche Gerichtsbarkeit

    Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist der Gerichtszweig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Strafsachen, soweit keine besondere Zuständigkeit besteht. Ihr Gerichtsaufbau umfasst grundsätzlich Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof. Welche Instanz zuständig ist, bestimmen Gerichtsverfassungsgesetz und jeweilige Verfahrensordnung. Die Bezeichnung „ordentlich“ ist historisch geprägt und bedeutet nicht, dass andere Gerichtsbarkeiten weniger regulär oder…

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    Norddeutscher Bund

    Der Norddeutsche Bund war zunächst ein 1866 gegründetes Militärbündnis und ab 1867 ein Bundesstaat unter preußischer Führung. Seine Verfassung schuf Bundesrat, Reichstag, Bundespräsidium und Bundeskanzler und verband föderale Mitwirkung mit einer vom allgemeinen Männerwahlrecht legitimierten Volksvertretung. Die Mitgliedstaaten behielten eigene Staatlichkeit, übertrugen dem Bund aber wichtige Gesetzgebungs- und Außenkompetenzen. Nach dem Beitritt süddeutscher Staaten ging…

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    Fachgerichtsbarkeit

    Eine Fachgerichtsbarkeit ist ein eigenständiger Gerichtszweig mit sachlich abgegrenzten Aufgaben, eigener Verfahrensordnung und regelmäßig mehrstufigem Instanzenzug. Zu den Fachgerichtsbarkeiten des Bundes gehören Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Sie stehen neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Welche Gerichtsbarkeit zuständig ist, richtet sich nach der gesetzlichen Rechtswegzuweisung. Oberste Bundesgerichte sichern innerhalb ihres Zweigs die Einheitlichkeit der…

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    Reichspräsidentenverordnung

    Eine Reichspräsidentenverordnung war eine vom Reichspräsidenten der Weimarer Republik erlassene Verordnung, häufig gestützt auf die Notstandsbefugnisse des Artikels 48 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung. Bei erheblicher Störung oder Gefährdung öffentlicher Sicherheit und Ordnung konnte der Reichspräsident Maßnahmen treffen und bestimmte Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. Die Reichsregierung musste gegenzeichnen; der Reichstag konnte die Aufhebung verlangen….

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    Sozialgerichtsbarkeit

    Die Sozialgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf wesentlichen Gebieten der sozialen Sicherung. Dazu gehören insbesondere gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, Bürgergeld, Arbeitsförderung und soziale Entschädigung. Ihr Instanzenzug besteht aus Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht. Das Verfahren richtet sich nach dem Sozialgerichtsgesetz und ist von besonderen Untersuchungs-, Beteiligungs- und Kostenregeln geprägt. Ehrenamtliche Richter…