Grundrechte des deutschen Volkes
Die Grundrechte des deutschen Volkes waren ein von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 beschlossenes und als Reichsgesetz verkündetes Grundrechtsprogramm. Es gewährleistete unter anderem Gleichheit vor dem Gesetz, persönliche Freiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsschutz und unabhängige Gerichte. Die Grundrechte wurden 1849 in die Paulskirchenverfassung aufgenommen. Politisch konnten sie sich nach dem Scheitern der…