Fiskalisches Handeln
Fiskalisches Handeln bezeichnet die Tätigkeit des Staates in privatrechtlichen Formen, insbesondere als Käufer, Mieter, Arbeitgeber, Grundstückseigentümer oder Marktteilnehmer. Der Staat handelt dabei nicht durch Verwaltungsakt, sondern schließt Verträge oder nimmt sonstige Privatrechte wahr. Er bleibt dennoch an Verfassung, Zuständigkeit, Haushaltsrecht und grundlegende Gleichbehandlungsanforderungen gebunden. Für Streitigkeiten ist häufig der ordentliche Rechtsweg eröffnet; die genaue Abgrenzung…