Alimentationsprinzip
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihre Familien lebenslang amtsangemessen zu unterhalten. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Die Alimentation umfasst Besoldung im aktiven Dienst sowie Versorgung im Ruhestand und muss Status, Verantwortung, allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse und notwendige Mindestabstände berücksichtigen. Sie ist Gegenleistung für volle Hingabe…