Öffentliches Recht

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    Alimentationsprinzip

    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihre Familien lebenslang amtsangemessen zu unterhalten. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Die Alimentation umfasst Besoldung im aktiven Dienst sowie Versorgung im Ruhestand und muss Status, Verantwortung, allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse und notwendige Mindestabstände berücksichtigen. Sie ist Gegenleistung für volle Hingabe…

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    Verkehrsregelnde Anordnung

    Eine verkehrsregelnde Anordnung ist die behördliche Entscheidung über Aufstellung, Entfernung oder Änderung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Sie richtet sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde getroffen. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs setzen regelmäßig eine besondere Gefahrenlage voraus, soweit keine spezielle Regelung eingreift. Die Behörde muss Sachverhalt, Zuständigkeit, gesetzliche Voraussetzungen, Ermessen und…

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    Lebenszeitprinzip

    Das Lebenszeitprinzip ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es besagt, dass Berufsbeamte grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt werden und ihr Status bis zum Ruhestand gesichert ist. Dadurch sollen persönliche Unabhängigkeit, politische Neutralität, Gesetzestreue und kontinuierliche Aufgabenerfüllung gewährleistet werden. Der Dienstherr darf das Beamtenverhältnis nur aus gesetzlich bestimmten Gründen beenden. Das Prinzip steht in engem Zusammenhang mit…

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    Leistungsprinzip

    Das Leistungsprinzip verlangt, öffentliche Ämter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben. Es folgt insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 GG und prägt Einstellung, Beförderung und sonstige statusrelevante Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Abstammung, Beziehungen oder sachfremde Erwägungen dürfen nicht entscheidend sein. Der Dienstherr besitzt einen Beurteilungsspielraum, muss Bewerber aber nach einheitlichen Kriterien vergleichen, die…

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    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind traditionelle, über einen längeren Zeitraum anerkannte Strukturprinzipien des deutschen Berufsbeamtentums, die Art. 33 Abs. 5 GG schützt. Zu ihnen zählen insbesondere Lebenszeitprinzip, Alimentationsprinzip, Laufbahnprinzip, Leistungsprinzip, Fürsorgepflicht, Treuepflicht, Hauptberuflichkeit und das Streikverbot. Der Gesetzgeber muss diese Grundsätze bei Regelung und Fortentwicklung des Beamtenrechts beachten, besitzt jedoch Gestaltungsspielraum hinsichtlich ihrer zeitgemäßen Ausformung…

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    Chancengleichheit im Prüfungsrecht

    Chancengleichheit im Prüfungsrecht bedeutet, dass alle Prüflinge unter möglichst vergleichbaren Bedingungen geprüft und nach einheitlichen, sachgerechten Maßstäben bewertet werden müssen. Das Gebot folgt vor allem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und bei berufsbezogenen Prüfungen zusätzlich aus der Berufsfreiheit. Unterschiede sind nur zulässig, wenn ein hinreichender sachlicher Grund besteht. Störungen, unterschiedliche Hilfsmittel oder abweichende Prüfungszeiten können die…

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    Enteignung

    Enteignung ist der gezielte hoheitliche Entzug konkreter Eigentumspositionen zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Nach Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz ist sie nur zum Wohl der Allgemeinheit und aufgrund eines Gesetzes zulässig, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Sie muss verhältnismäßig sein und setzt regelmäßig voraus, dass der Zweck nicht auf mildere Weise erreicht werden…

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    Inhalts- und Schrankenbestimmung

    Eine Inhalts- und Schrankenbestimmung legt abstrakt und generell fest, welche Rechte und Pflichten mit einer Eigentumsposition verbunden sind. Grundlage ist Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Anders als die Enteignung entzieht sie nicht gezielt eine konkrete Rechtsposition zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, sondern gestaltet die Eigentumsordnung. Der Gesetzgeber muss Eigentumsgarantie, Sozialbindung, Gleichheit, Vertrauensschutz und…

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    Sozialisierung

    Sozialisierung ist die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft auf gesetzlicher Grundlage. Artikel 15 Grundgesetz erlaubt sie zum Zweck einer grundlegenden Neuordnung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse. Das Sozialisierungsgesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Die Vorschrift unterscheidet sich von der Enteignung, weil nicht nur eine konkrete öffentliche…

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    Staatshaftungsrecht

    Das Staatshaftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft für rechtswidriges oder schädigendes hoheitliches Handeln einstehen muss. Es umfasst insbesondere Amtshaftung, Entschädigung für Enteignung, enteignenden und enteignungsgleichen Eingriff, Aufopferung sowie unionsrechtliche Staatshaftung. Die Anspruchsgrundlagen sind nicht in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Voraussetzungen, Rechtsweg und Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Anspruch erheblich….