Hauptstadtbeschluss
Hauptstadtbeschluss bezeichnet den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, Parlament und wesentliche Teile der Bundesregierung von Bonn nach Berlin zu verlegen. In der namentlichen Abstimmung setzte sich der Antrag „Vollendung der Einheit Deutschlands“ mit 338 gegen 320 Stimmen durch. Der Beschluss bestimmte zugleich eine faire Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn. Er war eine…