Finanzverfassung
Die Finanzverfassung ist die Gesamtheit der grundgesetzlichen Regeln über Einnahmen, Ausgaben und Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern. Ihr Kern steht in Art. 104a bis 115 GG. Sie verteilt Ausgabenverantwortung, Steuer-Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit und Verwaltungskompetenzen, ordnet den Finanzausgleich und begrenzt Kreditaufnahme. Ziel ist eine funktionsfähige, eigenverantwortliche und zugleich solidarische bundesstaatliche Finanzordnung. Kommunen werden insbesondere über die Länder…