Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht
Die Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht ist eine typische Folge erfolgreicher Urteilsverfassungsbeschwerden. Stellt das Gericht fest, dass eine fachgerichtliche Entscheidung ein Grundrecht verletzt, hebt es sie grundsätzlich auf und verweist die Sache an ein zuständiges Gericht zurück. Dieses muss erneut entscheiden und dabei die tragenden verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet den fachrechtlichen Ausgangsstreit regelmäßig nicht…