Ausschuss des EGMR
Ein Ausschuss des EGMR besteht aus drei Richtern und kann Individualbeschwerden einstimmig für unzulässig erklären oder aus dem Register streichen. Außerdem darf er über Zulässigkeit und Begründetheit entscheiden, wenn die zugrunde liegende Auslegungsfrage bereits Gegenstand gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs ist. Ausschussentscheidungen und -urteile sind endgültig. Das Verfahren ermöglicht eine zügige Behandlung von Wiederholungsfällen, ohne jede…