Miteigentumsanteil
Miteigentumsanteil Miteigentumsanteil ist der rechnerische Bruchteil, mit dem ein Wohnungseigentümer am gemeinschaftlichen Grundstück und am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist. Er wird bei der Begründung des Wohnungseigentums festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Mit ihm ist das Sondereigentum untrennbar verbunden. Der Anteil kann für Kostenverteilung, Nutzungen und wirtschaftliche Zuordnung bedeutsam sein, bestimmt aber nicht automatisch das Stimmgewicht, weil…