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WEG-Verwalter

WEG-Verwalter Der WEG-Verwalter ist das von den Wohnungseigentümern bestellte Organ, das die laufende Verwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führt und den Verband gerichtlich sowie außergerichtlich vertritt. Er setzt Beschlüsse um, bereitet Versammlungen vor, verwaltet Gelder und trifft Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die untergeordnet oder dringend sind. Bestellung und Verwaltervertrag sind rechtlich zu trennen. Die Eigentümer können den Verwalter jederzeit abberufen; besondere gesetzliche Vertretungsgrenzen bleiben zu beachten.

Rechtliche Einordnung

Der Verwalter hat gesetzliche Organbefugnisse und schuldrechtliche Pflichten aus dem Verwaltervertrag. Überschreitet er interne Grenzen, kann sein Handeln den Verband dennoch wirksam binden, soweit die gesetzliche Vertretungsmacht reicht.

Bedeutung und Abgrenzung

Der Verwalter ist kein Vertreter jedes einzelnen Wohnungseigentümers. Er handelt im Aufgabenbereich der Gemeinschaft grundsätzlich für den rechtsfähigen Verband.

Beispiel

Nach einem Rohrbruch beauftragt der Verwalter unverzüglich einen Fachbetrieb, um weitere Gebäudeschäden zu verhindern. Wegen der Dringlichkeit darf er handeln, ohne zuvor einen Beschluss abzuwarten.

Häufige Fragen

Wie lange kann der Verwalter bestellt werden?

Grundsätzlich höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre.

Kann er jederzeit abberufen werden?

Ja. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, sofern er nicht früher endet.

Muss er zertifiziert sein?

Eigentümer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen zertifizierten Verwalter als Bestandteil ordnungsmäßiger Verwaltung verlangen.

Zusammenhänge und Quellen

Ergänzend erläutern die Wörterbuchartikel Wohnungseigentum, Eigentum, Grundbuch, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit und Anfechtungsklage wichtige Zusammenhänge.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de sowie die amtlichen Texte des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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