Reallast
Reallast Reallast ist ein beschränkt dingliches Recht, durch das ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen sind. Leistungen können Geld, Naturalien, Pflege oder andere wiederkehrende Handlungen sein. Die Reallast entsteht durch Einigung und Grundbucheintragung. Für einzelne fällige Leistungen haftet das Grundstück; daneben kann je nach Ausgestaltung eine persönliche Haftung des jeweiligen Eigentümers bestehen. Sie wird häufig bei Hofübergaben oder Versorgungsvereinbarungen eingesetzt.
Rechtliche Einordnung
Die Leistungen müssen wiederkehrend und ihrem Inhalt nach bestimmbar sein. Ihre Höhe darf nach festgelegten Kriterien veränderlich ausgestaltet werden.
Bedeutung und Abgrenzung
Von Dienstbarkeit und Rentenschuld unterscheidet sich die Reallast durch den Anspruch auf positive wiederkehrende Leistungen, nicht bloß Duldung oder Unterlassung.
Beispiel
Eltern übertragen ein Grundstück auf ihren Sohn. Eine eingetragene Reallast sichert ihnen monatliche Zahlungen und wiederkehrende Versorgungsleistungen.
Häufige Fragen
Wer ist zur Leistung verpflichtet?
Dinglich haftet das Grundstück; persönliche Pflichten richten sich nach Inhalt und gesetzlicher Ausgestaltung.
Kann die Leistung angepasst werden?
Ja, wenn die Bestellungsvereinbarung einen bestimmbaren Anpassungsmaßstab vorsieht.
Wie endet die Reallast?
Insbesondere durch Aufhebung und Löschung im Grundbuch oder aufgrund vereinbarter Befristung.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.