Strafrecht

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    Zivilbevölkerung im humanitären Völkerrecht

    Zivilbevölkerung im humanitären Völkerrecht ist die Gesamtheit der Personen, die nicht Angehörige der Streitkräfte oder sonst Kombattanten sind. Sie darf weder als solche noch durch unterschiedslose Angriffe zum Ziel gemacht werden. Konfliktparteien müssen zwischen militärischen Zielen und zivilen Personen sowie Objekten unterscheiden, Vorsichtsmaßnahmen treffen und unverhältnismäßige Begleitschäden vermeiden. Einzelne Zivilpersonen verlieren den unmittelbaren Angriffsschutz nur…

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    Besatzungsrecht

    Besatzungsrecht ist der Teil des humanitären Völkerrechts, der gilt, wenn ein Gebiet tatsächlich unter die Autorität feindlicher Streitkräfte gelangt, ohne dass damit die Souveränität übergeht. Die Besatzungsmacht muss öffentliche Ordnung und Versorgung sichern, die bestehende Rechtsordnung grundsätzlich respektieren und die Zivilbevölkerung schützen. Verboten sind insbesondere Annexion durch bloße Gewalt, Kollektivstrafen, Plünderung sowie die Überführung eigener…

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    Waffenstillstand

    Ein Waffenstillstand ist eine Vereinbarung zwischen Konfliktparteien, Kampfhandlungen vorübergehend oder auf Dauer einzustellen. Er beendet den bewaffneten Konflikt und den Kriegszustand nicht zwangsläufig, kann aber den Übergang zu Friedensverhandlungen vorbereiten. Umfang, Gebiet, Beginn, Überwachung und zulässige militärische Bewegungen ergeben sich aus der Vereinbarung. Schwere Verstöße können Reaktionen der Gegenseite rechtfertigen; das humanitäre Völkerrecht gilt bis…

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    Kapitulation

    Kapitulation ist die völkerrechtlich relevante Erklärung oder Vereinbarung, mit der Streitkräfte ihre Kampfhandlungen einstellen und sich dem Gegner ergeben. Sie kann einzelne Verbände, einen befestigten Ort oder die gesamten Streitkräfte betreffen. Die Bedingungen dürfen nicht gegen zwingendes humanitäres Völkerrecht verstoßen. Eine Kapitulation beendet nicht zwingend den Kriegszustand zwischen den Staaten; sie löst jedoch insbesondere Pflichten…

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    Doppelehe

    Doppelehe ist die Eingehung einer weiteren Ehe, obwohl für mindestens einen Beteiligten bereits eine wirksame Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht. Sie verstößt gegen das familienrechtliche Verbot der Mehrehe und kann zugleich strafbar sein. Die spätere Ehe ist nicht automatisch nichtig, sondern kann in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Maßgeblich ist, ob die frühere Verbindung bei der…

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    Opportunitätsprinzip

    Das Opportunitätsprinzip erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen trotz bestehenden Tatverdachts von der Verfolgung einer Straftat abzusehen oder ein Verfahren einzustellen. Es durchbricht das grundsätzlich geltende Legalitätsprinzip und eröffnet kein freies Belieben. Voraussetzungen, Zuständigkeiten und erforderliche Zustimmungen ergeben sich aus der Strafprozessordnung, etwa bei geringer Schuld, fehlendem öffentlichen Interesse oder gegen Erfüllung von Auflagen….

  • Besonders schwerer Fall

    Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn Tat und Schuld nach einer Gesamtwürdigung erheblich über dem Durchschnitt des Grundtatbestands liegen und deshalb der gesetzlich vorgesehene erhöhte Strafrahmen anzuwenden ist. Das Gesetz kann hierfür Regelbeispiele nennen, deren Verwirklichung eine entsprechende Indizwirkung entfaltet. Diese Wirkung ist widerlegbar. Auch ohne benanntes Beispiel kann ein vergleichbar gewichtiger unbenannter Fall…

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    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung verbindet eine neue Verurteilung mit einer früheren rechtskräftigen Strafe, wenn die neue Tat vor der früheren Verurteilung begangen wurde und die frühere Strafe noch nicht vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen ist. Das Gericht löst die frühere Gesamtstrafe gegebenenfalls auf, bestimmt die maßgeblichen Einzelstrafen und bildet nach den allgemeinen Regeln eine neue Gesamtstrafe….

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    Legalitätsprinzip

    Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und den Sachverhalt objektiv zu erforschen. Bei hinreichendem Tatverdacht ist grundsätzlich öffentliche Klage zu erheben. Das Prinzip sichert Gleichbehandlung und bindet Strafverfolgung an Recht und Gesetz. Ausnahmen sind nur aufgrund gesetzlicher Opportunitätsvorschriften zulässig. Auch Polizeibehörden müssen im Rahmen ihrer Aufgaben…

  • Gesamtstrafe

    Eine Gesamtstrafe fasst mehrere verwirkte Einzelstrafen zu einer einheitlichen Strafe zusammen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Tatmehrheit oder einer nachträglichen Einbeziehung vorliegen. Sie wird nicht durch bloßes Addieren gebildet. Ausgangspunkt ist die höchste Einzelstrafe; diese Einsatzstrafe wird unter zusammenfassender Würdigung der Taten und der Person des Täters angemessen erhöht. Die Gesamtstrafe muss über der höchsten…