Zivilbevölkerung im humanitären Völkerrecht
Zivilbevölkerung im humanitären Völkerrecht ist die Gesamtheit der Personen, die nicht Angehörige der Streitkräfte oder sonst Kombattanten sind. Sie darf weder als solche noch durch unterschiedslose Angriffe zum Ziel gemacht werden. Konfliktparteien müssen zwischen militärischen Zielen und zivilen Personen sowie Objekten unterscheiden, Vorsichtsmaßnahmen treffen und unverhältnismäßige Begleitschäden vermeiden. Einzelne Zivilpersonen verlieren den unmittelbaren Angriffsschutz nur…