Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis betrifft Aufwendungen des unberechtigten Besitzers auf eine fremde Sache. §§ 994 bis 1003 BGB unterscheiden notwendige und nützliche Verwendungen sowie den redlichen, bösgläubigen oder verklagten Besitzer. Notwendige Verwendungen können weitergehend ersatzfähig sein; nützliche nur unter engeren Voraussetzungen. Der Besitzer kann ein Zurückbehaltungsrecht haben, muss Ansprüche aber rechtzeitig geltend machen und besondere Ausschlussregeln…