Naturalrestitution
Naturalrestitution ist der gesetzliche Vorrang der Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Nach § 249 BGB soll Schadensersatz den Geschädigten grundsätzlich so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Die Wiederherstellung kann tatsächlich erfolgen oder bei Personen- und Sachschäden durch den dafür erforderlichen Geldbetrag. Erst wenn Wiederherstellung unmöglich, ungenügend oder unverhältnismäßig…