Notwegrecht
Das Notwegrecht gibt dem Eigentümer eines Grundstücks unter den Voraussetzungen des § 917 BGB einen Anspruch darauf, ein Nachbargrundstück zur notwendigen Verbindung mit einem öffentlichen Weg zu benutzen. Voraussetzung ist, dass dem Grundstück die ordnungsgemäße erforderliche Anbindung fehlt. Verlauf und Umfang bestimmen sich nach den Umständen und möglichst geringer Belastung des Nachbarn. Der Begünstigte muss…