Zivilrecht

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    Versteckter Dissens

    Versteckter Dissens liegt nach § 155 BGB vor, wenn die Parteien irrtümlich meinen, sich vollständig geeinigt zu haben, ihre Erklärungen in einem regelungsbedürftigen Punkt aber tatsächlich auseinanderfallen. Der Vertrag gilt grundsätzlich mit dem übereinstimmenden Inhalt, wenn anzunehmen ist, dass er auch ohne Regelung des offenen Punktes geschlossen worden wäre. Andernfalls fehlt ein Vertragsschluss. Vorrangig ist…

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    Notarielle Beurkundung

    Notarielle Beurkundung ist ein förmliches Verfahren, bei dem ein Notar die Erklärungen der Beteiligten in einer Niederschrift festhält, vorliest, genehmigen lässt und mit ihnen unterzeichnet. Sie ist etwa bei Grundstückskaufverträgen, bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen und Erbverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundung erfüllt Warn-, Beratungs-, Beweis- und Kontrollfunktionen. Fehlt sie, ist das Rechtsgeschäft grundsätzlich nichtig, sofern das Gesetz…

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    Empfangsbote

    Ein Empfangsbote ist eine Person, die nach der Verkehrsanschauung oder aufgrund einer Ermächtigung geeignet und bestimmt ist, eine Willenserklärung für den Empfänger entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Die Erklärung geht dem Empfänger grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu, in dem nach gewöhnlichem Verlauf mit der Weitergabe zu rechnen ist. Typische Empfangsboten können Haushaltsangehörige oder Mitarbeiter sein. Das Risiko…

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    Öffentliche Beglaubigung

    Öffentliche Beglaubigung bestätigt amtlich die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens unter einer schriftlichen Erklärung. Nach § 129 BGB erfolgt sie grundsätzlich durch einen Notar; gesetzlich können weitere Stellen zuständig sein. Der Beglaubigungsvermerk bezieht sich nicht auf die rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts. Die Form wird etwa für bestimmte Registeranmeldungen oder Vollmachten verlangt. Sie…

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    Erklärungsbote

    Ein Erklärungsbote übermittelt eine bereits fertig formulierte Willenserklärung des Erklärenden, ohne selbst Entscheidungsspielraum über ihren Inhalt zu besitzen. Er ist kein Vertreter, weil er keine eigene Willenserklärung abgibt. Übermittelt er die Erklärung unrichtig, verspätet oder gar nicht, trägt grundsätzlich der Erklärende das Risiko. Bei fehlerhafter Übermittlung kann die Erklärung unter den Voraussetzungen des § 120…

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    Heilung eines Formmangels

    Heilung eines Formmangels bedeutet, dass ein zunächst wegen fehlender gesetzlicher Form unwirksames Rechtsgeschäft durch ein späteres, gesetzlich bestimmtes Ereignis wirksam wird. Eine Heilung tritt nur ein, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Beispiele sind bei Grundstückskaufverträgen Auflassung und Grundbucheintragung oder bei bestimmten Schenkungsversprechen die Bewirkung der versprochenen Leistung. Die Heilung kann je nach Regelung rückwirkend…

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    Verkehrssicherungspflicht

    Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, zumutbare Maßnahmen zum Schutz anderer vor vorhersehbaren Schäden zu treffen. Vollständige Gefahrlosigkeit wird nicht verlangt; geschützt wird vor Risiken, mit denen ein verständiger Nutzer nicht ohne Weiteres rechnen muss. Inhalt und Umfang hängen von Gefahrenwahrscheinlichkeit, möglicher Schadensschwere, Verkehrserwartung und Zumutbarkeit ab. Pflichtverletzungen können Schadensersatz- und…

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    Religionsmündigkeit

    Religionsmündigkeit ist die Fähigkeit eines Minderjährigen, selbstständig über sein religiöses Bekenntnis und seine Teilnahme an religiösen Handlungen zu entscheiden. Nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung tritt sie grundsätzlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein. Zuvor bestimmen die Sorgeberechtigten innerhalb gesetzlicher Grenzen über die religiöse Erziehung; mit zunehmendem Alter erhält der Wille des Kindes größeres…

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    Gesetz über die religiöse Kindererziehung

    Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung regelt, wer über die religiöse Erziehung eines Kindes entscheidet und wie der Kindeswille berücksichtigt wird. Grundsätzlich bestimmen die Sorgeberechtigten einvernehmlich; bei Streit gelten familienrechtliche Entscheidungsregeln. Das Gesetz enthält altersabhängige Mitwirkungsrechte und begründet mit Vollendung des 14. Lebensjahres die volle Religionsmündigkeit. Es schützt damit das Elternrecht, die Religionsfreiheit und das…

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    Verwaltungsprivatrecht

    Verwaltungsprivatrecht liegt vor, wenn die Verwaltung öffentliche Aufgaben in Formen des Privatrechts erfüllt. Sie handelt etwa durch Vertrag oder mittels einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft, bleibt wegen des öffentlichen Zwecks aber an Grundrechte, Gleichheit und verwaltungsrechtliche Wertungen gebunden. Typische Bereiche sind kommunale Versorgung, öffentliche Einrichtungen oder Förderleistungen. Streitigkeiten gehören meist vor die Zivilgerichte, obwohl öffentlich-rechtliche Bindungen…