Recht am eigenen Wort
Das Recht am eigenen Wort ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Es schützt die Selbstbestimmung darüber, ob das eigene gesprochene Wort technisch aufgezeichnet wird und wer unmittelbar an einer Äußerung teilhat. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob der Gesprächsinhalt besonders privat ist….