Konformitätsbewertung
Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem geprüft und nachgewiesen wird, ob ein Produkt die Anforderungen der für es geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Je nach Produkt und Rechtsakt kann der Hersteller die Bewertung selbst durchführen oder muss eine notifizierte Stelle beteiligen. Prüfungen, Berechnungen, Qualitätsverfahren und technische Unterlagen bilden die Grundlage. Eine erfolgreiche Konformitätsbewertung kann zur EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung führen, ersetzt aber nicht die fortdauernde Pflicht zur Produktsicherheit.
Rechtliche Bedeutung
Das anzuwendende Modul richtet sich nach dem sektorspezifischen Unionsrecht. Nicht jedes Produkt benötigt eine CE-Kennzeichnung oder externe Zertifizierung.
Pflichten und Folgen
Der Hersteller muss das richtige Verfahren auswählen, Unterlagen aufbewahren und Änderungen berücksichtigen. Eine fehlerhafte Bewertung kann Vertriebsverbote und Korrekturmaßnahmen auslösen.
Beispiel
Vor dem Vertrieb einer Maschine prüft der Hersteller die grundlegenden Anforderungen, erstellt technische Unterlagen und durchläuft das vorgeschriebene Bewertungsverfahren.
Häufige Fragen
Muss immer eine Prüfstelle beteiligt werden?
Nein. Viele Rechtsakte erlauben interne Fertigungskontrolle; andere verlangen eine notifizierte Stelle.
Ist Konformität dasselbe wie Sicherheit?
Konformität bezieht sich auf konkrete Rechtsanforderungen; allgemeine Sicherheits- und Beobachtungspflichten können darüber hinausgehen.
Wer trägt die Verantwortung?
Grundsätzlich der Hersteller, auch wenn Labor oder notifizierte Stelle einzelne Prüfungen übernimmt.
Weiterführende Hinweise
Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Produktfehler und Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) hilfreich. Maßgebliche, nicht werbliche Informationen enthält Beschluss Nr. 768/2008/EG.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.