CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung ist die sichtbare Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt die anwendbaren Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt. Sie darf nur angebracht werden, wenn ein Rechtsakt sie vorsieht und das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren abgeschlossen ist. Das Zeichen ist weder Qualitätsauszeichnung noch behördliches Prüfsiegel. Es muss formgerecht, sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden; missbräuchliche oder irreführende Kennzeichnungen können behördliche Maßnahmen und Sanktionen auslösen.
Rechtliche Bedeutung
Die Kennzeichnung ermöglicht freien Warenverkehr für erfasste Produktgruppen und macht die Übernahme der Herstellerverantwortung nach außen erkennbar.
Pflichten und Folgen
Vor Anbringung sind technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung zu erstellen. Je nach Verfahren kann zusätzlich die Kennnummer einer notifizierten Stelle erscheinen.
Beispiel
Ein Hersteller bringt auf einem Elektrogerät das CE-Zeichen erst nach Abschluss der vorgeschriebenen Prüfungen und Erstellung der Konformitätserklärung an.
Häufige Fragen
Braucht jedes Produkt ein CE-Zeichen?
Nein. Es ist nur für Produktgruppen vorgeschrieben, die von entsprechenden EU-Rechtsakten erfasst werden.
Prüft eine Behörde jedes CE-Produkt?
Nein. Die Kennzeichnung beruht grundsätzlich auf Herstellerverantwortung, wird aber von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert.
Ist CE ein Gütesiegel?
Nein. Es bestätigt Rechtskonformität, nicht eine besondere Qualität über Mindestanforderungen hinaus.
Weiterführende Hinweise
Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Produktfehler und Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) hilfreich. Maßgebliche, nicht werbliche Informationen enthält Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.