Haftungsquote bei Verkehrsunfällen
Haftungsquote bei Verkehrsunfällen bezeichnet den prozentualen Anteil, zu dem jeder Unfallbeteiligte für den entstandenen Schaden einzustehen hat. Sie ergibt sich vor allem aus den feststellbaren Verursachungsbeiträgen, Verkehrsverstößen und den Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge. Kann der Unfall nicht ausschließlich einem Beteiligten zugerechnet werden, wird der ersatzfähige Schaden entsprechend geteilt. Die Quote gilt nicht automatisch für jeden Schadensposten gleich, sondern setzt eine Würdigung der konkreten Umstände voraus.
Rechtliche Einordnung
Bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen richtet sich die Abwägung insbesondere nach § 17 StVG. Berücksichtigt werden nur feststehende Umstände, die sich nachweisbar auf die Entstehung oder den Umfang des Schadens ausgewirkt haben.
Bedeutung und Abgrenzung
Die Haftungsquote ist von einem pauschalen Mitverschuldensvorwurf zu unterscheiden. Auch die verschuldensunabhängige Betriebsgefahr kann eine Mithaftung begründen. Bei einem unabwendbaren Ereignis oder nachgewiesenem Alleinverschulden kann die Quote ausnahmsweise vollständig zulasten einer Seite gehen.
Beispiel
Ein Autofahrer missachtet beim Abbiegen die Vorfahrt; der andere fährt nachweislich deutlich zu schnell. Das Gericht bewertet beide Beiträge und nimmt beispielsweise eine Haftungsverteilung von 70 zu 30 Prozent vor.
Häufige Fragen
Wer legt die Quote fest?
Zunächst verhandeln regelmäßig die Versicherer. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht anhand der bewiesenen Unfallumstände.
Zählt jede Verkehrsregelverletzung?
Nur ein feststehender Verstoß, der für den Unfall ursächlich geworden ist, darf in die Abwägung eingestellt werden.
Was bedeutet eine Quote von 25 Prozent?
Der Geschädigte erhält grundsätzlich 75 Prozent seiner quotierbaren Schäden und trägt 25 Prozent selbst.
Verwandte Begriffe und Quellen
Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Betriebsgefahr, Mitverschulden und Kfz-Haftpflichtversicherung
Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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