Unterseeische Rohrleitungen
Unterseeische Rohrleitungen sind auf oder unter dem Meeresboden verlaufende Anlagen zum Transport von Stoffen, etwa Gas oder Öl. Das Seerechtsübereinkommen gewährt allen Staaten grundsätzlich ein Recht, solche Leitungen auf dem Festlandsockel zu verlegen. Die Festlegung ihrer Trasse bedarf jedoch der Zustimmung des Küstenstaats. Dieser darf angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Ressourcen und zur Verhütung von Verschmutzung durch Rohrleitungen treffen. Weitere Befugnisse bestehen bei Leitungen in sein Hoheitsgebiet oder Küstenmeer.
Trasse und Küstenstaatsrechte
Artikel 79 unterscheidet zwischen dem grundsätzlichen Verlegerecht und der Zustimmung zur Rohrleitungstrasse. Bei Verlegung und Unterhaltung sind vorhandene Kabel und Rohrleitungen zu berücksichtigen. Für Leitungen zur Nutzung eigener Ressourcen oder Anlagen des Küstenstaats bestehen zusätzliche Hoheitsbefugnisse.
Beispiel
Eine Gasleitung soll einen fremden Festlandsockel queren. Obwohl ein grundsätzliches Verlegerecht besteht, muss die Trasse vom Küstenstaat genehmigt und dessen zulässiger Ressourcenschutz berücksichtigt werden.
FAQ
Ist das Verlegerecht grenzenlos?
Nein. Es besteht im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens.
Wer stimmt der Trasse zu?
Auf dem Festlandsockel ist die Zustimmung des Küstenstaats erforderlich.
Müssen alte Leitungen berücksichtigt werden?
Ja. Ihre Nutzung und Reparaturmöglichkeiten sind gebührend zu beachten.
Verwandte Begriffe
Seevölkerrecht · Territorialgewässer · Ausschließliche Wirtschaftszone · Festlandsockel · Hohe See
Quellen und weiterführende Informationen
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, amtlicher Text · Artikel 25 GG und Völkerrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.