Entstehung des Grundgesetzes
Entstehung des Grundgesetzes bezeichnet den verfassungspolitischen Prozess, der 1948 und 1949 zur Ausarbeitung, Zustimmung und Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland führte. Unter dem Eindruck von nationalsozialistischer Diktatur, Krieg und Besatzung schufen die westdeutschen Länder eine freiheitliche, rechtsstaatliche und föderale Ordnung. Der Parlamentarische Rat erarbeitete den Text. Nach Genehmigung durch die westlichen Militärgouverneure und Zustimmung der Länder trat das Grundgesetz am 24. Mai 1949 in Kraft.
Begriff und historischer Zusammenhang
Den Anstoß gaben die Frankfurter Dokumente der westlichen Besatzungsmächte. Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee bereitete wesentliche Inhalte vor. Anschließend beriet der Parlamentarische Rat in Bonn den Text. Vertiefende Informationen bietet das-grundgesetz.de.
Rechtliche Bedeutung
Die Verfassungsgeber reagierten auf das Scheitern der Weimarer Reichsverfassung und das Unrecht des Nationalsozialismus. Menschenwürde, unmittelbar bindende Grundrechte, Gewaltenteilung, Verfassungsgerichtsbarkeit und die sogenannte Ewigkeitsklausel sollten Freiheit und Demokratie dauerhaft sichern.
Beispiel
Art. 1 Abs. 1 GG stellt die Menschenwürde an den Anfang der Verfassung. Damit erhielt ein materielles Rechtsprinzip Vorrang, das alle staatliche Gewalt bindet.
Häufige Fragen
Warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung?
Die Bezeichnung betonte 1949 den zunächst als vorläufig verstandenen Charakter bis zu einer gesamtdeutschen Ordnung.
Wann wurde das Grundgesetz wirksam?
Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat mit Ablauf dieses Tages, also am 24. Mai 1949, in Kraft.
Verwandte Begriffe
Parlamentarischer Rat, Menschenwürde als Rechtsprinzip, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde
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