Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen wird. Er ist das zentrale Instrument der Forderungspfändung. Typische Anwendungsfälle sind Konten, Arbeitslohn und Ansprüche gegen Versicherungen. Der Beschluss wird vom Vollstreckungsgericht erlassen und dem Drittschuldner zugestellt.

Funktion und Voraussetzungen

Die Pfändung bewirkt ein Verfügungsverbot; die Überweisung ermöglicht dem Gläubiger, die Forderung im gesetzlich bestimmten Umfang geltend zu machen.

Beispiel

Das Vollstreckungsgericht pfändet das Bankguthaben des Schuldners und überweist die Forderung an den Gläubiger zur Einziehung.

Häufige Fragen

Wann wirkt die Pfändung?

Sie wirkt gegenüber dem Drittschuldner mit Zustellung des Beschlusses.

Verwandte Begriffe

Forderungspfändung, Vollstreckungsgericht, Kontopfändung, Lohnpfändung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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