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Anspruch

Anspruch: Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Bedeutung und Voraussetzungen

Die Definition steht in § 194 Abs. 1 BGB. Ein Anspruch benötigt eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage und kann durch Einwendungen ausgeschlossen oder durch Einreden gehemmt sein. Ansprüche unterliegen regelmäßig der Verjährung.

Beispiel

Aus einem wirksamen Kaufvertrag kann der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangen.

Abgrenzung

Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.

Häufige Fragen

Entsteht die Rechtsfolge automatisch?

Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.

Verwandte Begriffe

Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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