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Begründungspflicht

Begründungspflicht: Die Begründungspflicht verpflichtet eine Behörde, die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe ihrer Entscheidung mitzuteilen.

Gesetzliche Grundlage

Maßgeblich sind insbesondere § 39 VwVfG.

Bedeutung

Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt.

Beispiel

Ein Gebührenbescheid erläutert Berechnungsgrundlage und angewandte Vorschriften.

Häufige Fragen

Welche Funktion hat das Institut?

Es sichert ein rechtsstaatliches und nachvollziehbares Verwaltungsverfahren sowie wirksamen Rechtsschutz.

Gelten immer dieselben Regeln?

Nein. Besondere Fachgesetze und landesrechtliche Vorschriften können Abweichungen vorsehen.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsakt, Anhörung, Bestandskraft, Widerspruch, Widerspruchsverfahren

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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