Bekanntgabe
Bekanntgabe: Bekanntgabe ist die Eröffnung eines Verwaltungsakts gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird.
Gesetzliche Grundlage
Maßgeblich sind insbesondere § 41 VwVfG.
Bedeutung
Der Begriff gehört zum Verwaltungsrecht und ist für die Wirksamkeit oder Überprüfung behördlicher Entscheidungen wichtig. Dabei bestehen enge Bezüge zu Behörde, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt.
Beispiel
Ein schriftlicher Bescheid wird dem Adressaten per Post übermittelt.
Häufige Fragen
Welche Funktion hat das Institut?
Es sichert ein rechtsstaatliches und nachvollziehbares Verwaltungsverfahren sowie wirksamen Rechtsschutz.
Gelten immer dieselben Regeln?
Nein. Besondere Fachgesetze und landesrechtliche Vorschriften können Abweichungen vorsehen.
Verwandte Begriffe
Verwaltungsakt, Anhörung, Bestandskraft, Widerspruch, Widerspruchsverfahren
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.