Friedliche Streitbeilegung
Friedliche Streitbeilegung bezeichnet die Pflicht und die Verfahren, mit denen Staaten internationale Streitigkeiten ohne Gewalt lösen sollen. Artikel 2 und Artikel 33 der Charta der Vereinten Nationen verpflichten die Beteiligten, insbesondere Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsverfahren, gerichtliche Entscheidung oder regionale Einrichtungen zu nutzen. Welche Methode gewählt wird, hängt grundsätzlich von der Zustimmung der Staaten und den einschlägigen Verträgen ab; das Gewaltverbot bleibt daneben verbindlich.
Rechtliche Bedeutung
Das Völkerrecht kennt diplomatische und rechtliche Verfahren. Verhandlung und Vermittlung lassen den Parteien großen Gestaltungsspielraum; Schiedsgerichte und internationale Gerichte treffen dagegen rechtlich verbindliche Entscheidungen, soweit ihre Zuständigkeit wirksam begründet ist.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Die Parteien müssen eine Streitigkeit so behandeln, dass Frieden und Sicherheit nicht gefährdet werden. Eine allgemeine Pflicht, stets ein bestimmtes Gericht anzurufen, besteht ohne besondere Zuständigkeitsgrundlage regelmäßig nicht.
Beispiel
Zwei Küstenstaaten streiten über ihre Seegrenze. Nach erfolglosen Verhandlungen beauftragen sie ein Schiedsgericht, die Grenzlinie nach dem Seerechtsübereinkommen verbindlich festzulegen.
Häufige Fragen
Muss jeder Streit vor den Internationalen Gerichtshof?
Nein. Dessen Zuständigkeit beruht grundsätzlich auf der Zustimmung der beteiligten Staaten.
Ist Mediation verbindlich?
Der Vermittlungsvorschlag ist regelmäßig unverbindlich; eine angenommene Vereinbarung bindet die Parteien.
Darf der Sicherheitsrat tätig werden?
Ja, wenn eine Streitigkeit den internationalen Frieden und die Sicherheit gefährden kann.
Weiterführende Hinweise
Verwandte Begriffe sind Gewaltverbot, Internationaler Gerichtshof, kollektive Sicherheit, völkerrechtlicher Vertrag.
Vertiefend: Vereinte Nationen zu Frieden und Sicherheit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.