Samenspenderregister
Samenspenderregister ist das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Register über Personen, deren Samen bei ärztlich unterstützten heterologen Befruchtungen verwendet wurde. Es ermöglicht dem hierdurch gezeugten Kind, nach Erreichen des gesetzlichen Mindestalters Auskunft über die Identität des Spenders zu erhalten. Entnahmeeinrichtungen und ärztliche Einrichtungen müssen bestimmte Daten erheben und übermitteln. Die Speicherung ist langfristig angelegt und dient dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Rechtliche Bedeutung
Das Register schafft einen verlässlichen Auskunftsweg und schützt zugleich Daten durch geregelte Zugriffs- und Informationsverfahren.
Voraussetzungen und Folgen
Erfasst werden Spenden im gesetzlichen Anwendungsbereich. Die Eintragung begründet keine rechtliche Vaterschaft und keine Unterhaltsansprüche gegen den Spender.
Beispiel
Eine durch registrierte Samenspende gezeugte Person beantragt nach Vollendung des maßgeblichen Alters Auskunft über den Spender beim Bundesinstitut.
Häufige Fragen
Wird der Spender rechtlicher Vater?
Nein. Die Registereintragung begründet keine rechtliche Elternstellung.
Wer darf Auskunft verlangen?
Grundsätzlich die durch die Spende gezeugte Person nach Maßgabe des Gesetzes.
Sind anonyme Spenden weiterhin möglich?
Im erfassten medizinischen Bereich sichert das Register die spätere Identifizierbarkeit.
Weiterführende Hinweise
Verwandte Begriffe sind Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, Internationales Familienrecht, Datenschutz.
Vertiefend: Samenspenderregistergesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.