Teilübertragung der elterlichen Sorge
Die Teilübertragung der elterlichen Sorge ist die gerichtliche Zuweisung eines abgrenzbaren Sorgebereichs an nur einen Elternteil, während die gemeinsame Sorge im Übrigen fortbesteht. Übertragen werden können etwa Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Schulangelegenheiten oder Vermögenssorge. Sie kommt in Betracht, wenn der Konflikt auf bestimmte Themen begrenzt ist und die Teilübertragung dem Kindeswohl am besten entspricht. Als milderes Mittel kann sie eine vollständige Aufhebung der gemeinsamen Sorge vermeiden.
Rechtliche Bedeutung
Die Entscheidung muss den übertragenen Bereich klar bezeichnen. Außerhalb dieses Bereichs entscheiden die Eltern weiterhin gemeinsam oder nach den Regeln für Alltagsangelegenheiten.
Voraussetzungen und Folgen
Das Gericht prüft Kooperationsfähigkeit, Konfliktursachen, bisherige Verantwortung, Kindeswille und praktische Folgen. Für eine einzelne Angelegenheit kann statt eines ganzen Teilbereichs auch § 1628 BGB einschlägig sein.
Beispiel
Die Eltern stimmen in allen Fragen überein, streiten aber dauerhaft über medizinische Behandlungen. Das Gericht überträgt nach Prüfung nur die Gesundheitsfürsorge auf einen Elternteil.
Häufige Fragen
Bleibt der andere Elternteil sorgeberechtigt?
Ja, in allen nicht übertragenen Bereichen besteht die bisherige Sorge grundsätzlich fort.
Was unterscheidet die Teilübertragung von einer Einzelentscheidung?
Die Einzelentscheidung betrifft eine konkrete Angelegenheit; die Teilübertragung umfasst einen fortdauernden Aufgabenbereich.
Kann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt werden?
Es kann einem Elternteil allein übertragen werden; Reichweite und erforderliche Unterbereiche müssen eindeutig bestimmt sein.
Weiterführende Hinweise
Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Kindeswille, Getrenntleben, Umgangsausschluss und Kindeswohlgefährdung hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bieten § 1671 BGB sowie die dort nachgewiesenen gesetzlichen Grundlagen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.