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Säumnisverfahren

Säumnisverfahren bezeichnet die besonderen Regeln des Zivilprozesses für den Fall, dass eine Partei im Termin nicht erscheint oder eine erforderliche Prozesshandlung nicht vornimmt. Auf Antrag kann gegen die säumige Partei ein Versäumnisurteil ergehen. Gegen den Beklagten setzt dies voraus, dass die Klage schlüssig ist; gegen den Kläger wird sie grundsätzlich abgewiesen. Das Verfahren verbindet effektive Prozessförderung mit der Möglichkeit, die Säumnis durch Einspruch überprüfen zu lassen.

Rechtliche Bedeutung

Säumnis verhindert nicht automatisch eine Entscheidung. Das Gericht prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und darf kein unzulässiges oder unschlüssiges Begehren zusprechen.

Voraussetzungen und Folgen

Der ordnungsgemäß geladene Beklagte erscheint trotz anwaltlicher Vertretungspflicht nicht zum Termin. Auf Antrag des Klägers ergeht nach Schlüssigkeitsprüfung ein Versäumnisurteil.

Beispiel

Erforderlich sind insbesondere ordnungsgemäße Ladung, Säumnis und ein Antrag der erschienenen Partei. Bei unverschuldeter Säumnis kann daneben Wiedereinsetzung in Betracht kommen.

Häufige Fragen

Ist jedes Nichterscheinen Säumnis?

Nein. Maßgeblich sind Termin, Vertretungsanforderungen und gesetzlich anerkannte Entschuldigungsgründe.

Prüft das Gericht Beweise?

Beim ersten Versäumnisurteil gegen den Beklagten wird das schlüssige Klagevorbringen grundsätzlich als zugestanden behandelt.

Wie kann man sich wehren?

Regelmäßig durch fristgerechten Einspruch gegen das Versäumnisurteil.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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