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Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung ist eine erleichterte Form der Tatsachenfeststellung, bei der das Gericht nicht volle Überzeugung gewinnen muss. Es genügt regelmäßig, dass eine behauptete Tatsache überwiegend wahrscheinlich ist. Neben den üblichen Beweismitteln können alle geeigneten Mittel verwendet werden, insbesondere auch eine Versicherung an Eides statt. Die Glaubhaftmachung ist vor allem im einstweiligen Rechtsschutz und bei bestimmten prozessualen Anträgen vorgesehen, wenn eine schnelle Entscheidung nötig ist und eine vollständige Beweisaufnahme nicht abgewartet werden kann.

Rechtliche Bedeutung

Der geringere Überzeugungsgrad beschleunigt vorläufige Entscheidungen, ersetzt aber nur dort den Vollbeweis, wo das Gesetz dies zulässt.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Antragsteller legt E-Mails, Fotos und eine eidesstattliche Versicherung vor, um die drohende Weitergabe vertraulicher Unterlagen im Verfügungsverfahren glaubhaft zu machen.

Beispiel

Die Partei muss konkrete Tatsachen vortragen und geeignete Mittel unmittelbar verfügbar machen. Eine bloße Behauptung oder rechtliche Bewertung genügt nicht.

Häufige Fragen

Ist Glaubhaftmachung dasselbe wie Beweis?

Nein. Sie verlangt einen geringeren Überzeugungsgrad und erlaubt besondere Mittel.

Reicht immer eine eidesstattliche Versicherung?

Nein. Das Gericht würdigt ihre Aussagekraft zusammen mit allen Umständen.

Wo ist sie besonders wichtig?

Vor allem bei Arrest, einstweiliger Verfügung und einzelnen Wiedereinsetzungsfragen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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