|

Grundrechte des deutschen Volkes

Die Grundrechte des deutschen Volkes waren ein von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 beschlossenes und als Reichsgesetz verkündetes Grundrechtsprogramm. Es gewährleistete unter anderem Gleichheit vor dem Gesetz, persönliche Freiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsschutz und unabhängige Gerichte. Die Grundrechte wurden 1849 in die Paulskirchenverfassung aufgenommen. Politisch konnten sie sich nach dem Scheitern der Revolution nicht dauerhaft durchsetzen; der Bundestag erklärte sie 1851 für aufgehoben.

Historische Einordnung

Das Programm war der erste gesamtdeutsche, verbindlich gemeinte Katalog moderner Freiheits- und Justizrechte.

Rechtliche Bedeutung

Seine Formulierungen wirkten auf spätere deutsche Verfassungen und die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes ein, trotz kurzer unmittelbarer Geltungsdauer.

Beispiel

Ein Bürger berief sich 1849 gegen staatliche Pressezensur auf die reichsgesetzlich verkündete Pressefreiheit der Grundrechte des deutschen Volkes.

Häufige Fragen

Wer beschloss die Grundrechte?

Die Frankfurter Nationalversammlung verabschiedete sie in der Revolution von 1848/49.

Waren sie Teil der Paulskirchenverfassung?

Ja. Der Katalog wurde in die Reichsverfassung von 1849 übernommen.

Gelten sie heute noch?

Nein. Sie sind historisches Recht, beeinflussten aber spätere Grundrechtskataloge.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Nürnberger Prozesse

    Die Nürnberger Prozesse waren alliierte Strafverfahren gegen führende Verantwortliche des nationalsozialistischen Regimes nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Hauptkriegsverbrecherprozess verhandelte der Internationale Militärgerichtshof von 1945 bis 1946 über Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verbrecherische Organisationen. Zwölf weitere amerikanische Verfahren folgten. Die Prozesse stärkten den Grundsatz individueller strafrechtlicher Verantwortung nach Völkerrecht, blieben…

  • | |

    Actio pigneraticia

    Die Actio pigneraticia ist die römischrechtliche Klage aus der Übergabe einer Sache als Pfand. Mit der direkten Klage konnte der Pfandgeber insbesondere die Rückgabe des Pfandes nach Wegfall des Sicherungszwecks und die Haftung des Pfandgläubigers verfolgen. Die Gegenklage diente berechtigten Ansprüchen des Pfandgläubigers, etwa wegen Aufwendungen. Sie betrifft die schuldrechtliche Beziehung aus der Pfandhingabe und…

  • Staatsgebiet

    Das Staatsgebiet ist der räumlich abgegrenzte Bereich, in dem ein Staat grundsätzlich seine Herrschaftsgewalt ausübt. Es bildet gemeinsam mit Staatsvolk und Staatsgewalt eines der klassischen Merkmale eines Staates. Zum Staatsgebiet gehören das Landgebiet, die inneren Gewässer und das Küstenmeer sowie der darüber liegende Luftraum; völkerrechtliche Regeln begrenzen die staatlichen Befugnisse. Grenzen Staatsgrenzen bestimmen den räumlichen…

  • Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte bezeichnet die direkte Geltung eines Grundrechts zwischen Privatrechtssubjekten. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist…

  • |

    Gleichschaltung

    Gleichschaltung bezeichnet die 1933 und 1934 betriebene erzwungene Unterordnung staatlicher, politischer und gesellschaftlicher Institutionen unter die nationalsozialistische Herrschaft. Durch Gesetze, Verordnungen, Gewalt und personelle Säuberungen wurden Länderautonomie, Parteienpluralismus, kommunale Selbstverwaltung, Verbände, Medien, Kultur und Berufsorganisationen beseitigt oder kontrolliert. Der Begriff war nationalsozialistische Herrschaftssprache und verschleierte Entrechtung sowie Zwang. Rechtshistorisch beschreibt er den raschen Umbau des…

  • |

    Gleichheit der Wahl

    Gleichheit der Wahl verlangt, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme grundsätzlich mit gleichem Gewicht abgeben kann und jede Stimme die gleiche rechtliche Erfolgschance besitzt. Bei Verhältniswahlen unterscheidet man Zählwert- und Erfolgswertgleichheit. Differenzierungen unterliegen wegen des formalen Charakters der Wahlgleichheit strengen Anforderungen. Sie sind nur zulässig, wenn ein besonderer, verfassungsrechtlich tragfähiger Grund die Abweichung rechtfertigt. Zählwert und…