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Konkrete Normenkontrolle

Die konkrete Normenkontrolle ist ein Verfahren, in dem ein Gericht die Entscheidung des zuständigen Verfassungsgerichts über die Gültigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes einholt. Hält ein Gericht ein nachkonstitutionelles Gesetz, auf dessen Gültigkeit seine Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, muss es das Verfahren aussetzen und die Frage vorlegen. Das vorlegende Gericht darf das Gesetz nicht selbst verwerfen. Auf Bundesebene richtet sich das Verfahren insbesondere nach Artikel 100 Absatz 1 GG.

Vorlagevoraussetzungen

Das Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein; bloße Zweifel genügen nicht. Zudem muss die Norm entscheidungserheblich sein.

Beispiel

Ein Fachgericht müsste bei Gültigkeit des Gesetzes anders entscheiden als bei dessen Ungültigkeit und legt es deshalb vor.

Häufige Fragen

Wozu dient das Verfahren?

Es sichert die verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Streitfragen.

Wer entscheidet?

Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht.

Verwandte Begriffe

Normenkontrolle, Verfassungswidrigkeit, Grundgesetz

Weiterführende Grundlagen bieten das-grundgesetz.de und, soweit Parteien betroffen sind, parteienrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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