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Bund-Länder-Streit

Der Bund-Länder-Streit ist ein verfassungsgerichtliches Verfahren über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder. Er betrifft insbesondere Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Grundgesetzes, die Verteilung von Zuständigkeiten oder die Erfüllung bundesstaatlicher Pflichten. Antragsteller und Antragsgegner sind grundsätzlich der Bund und ein Land oder mehrere Länder. Das Bundesverfassungsgericht klärt verbindlich, ob eine beanstandete Maßnahme oder Unterlassung die verfassungsrechtliche Kompetenz- und Pflichtenordnung verletzt.

Gegenstand

Typisch sind Konflikte über Gesetzgebungskompetenzen, Verwaltungszuständigkeiten oder die Bundestreue.

Beispiel

Ein Land macht geltend, der Bund greife durch eine Maßnahme in seinen verfassungsrechtlich geschützten Zuständigkeitsbereich ein.

Häufige Fragen

Wozu dient das Verfahren?

Es sichert die verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Streitfragen.

Wer entscheidet?

Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht.

Verwandte Begriffe

Normenkontrolle, Verfassungswidrigkeit, Grundgesetz

Weiterführende Grundlagen bieten das-grundgesetz.de und, soweit Parteien betroffen sind, parteienrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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