| |

Kann-Vorschrift

Eine Kann-Vorschrift räumt einer Behörde grundsätzlich Ermessen ein. Sind die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, darf sie zwischen mehreren rechtmäßigen Entscheidungen wählen oder entscheiden, ob sie überhaupt tätig wird. Sie muss Zweck der Ermächtigung, alle erheblichen Umstände, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit beachten. Der Spielraum kann durch Verwaltungspraxis, Grundrechte oder besondere Umstände eingeschränkt und im Ausnahmefall auf eine einzige rechtmäßige Entscheidung reduziert sein. Gerichte prüfen nur auf Ermessensfehler.

Rechtliche Grundlagen

Kann-Ermessen kann Entschließungs- und Auswahlermessen umfassen. Die Begründung muss die tragenden Erwägungen erkennen lassen, soweit keine Ausnahme gilt.

Rechtsstaatlicher Bezug

Ermessen ermöglicht sachgerechte Einzelfallentscheidungen, bleibt aber an Gesetz, Grundrechte und Willkürverbot gebunden. Artikel 19 Absatz 4 GG sichert gerichtliche Fehlerkontrolle.

Beispiel

Eine Behörde kann bei einem Verstoß eine Untersagung erlassen. Sie muss Schwere, Wiederholungsgefahr und mildere Mittel prüfen und darf nicht schematisch handeln.

Häufige Fragen

Bedeutet kann völlige Freiheit?

Nein. Ermessen ist rechtlich gebunden und zweckgerecht auszuüben.

Wann besteht trotzdem ein Anspruch?

Bei Ermessensreduzierung auf Null kann nur eine Entscheidung rechtmäßig sein.

Wie weit prüft das Gericht?

Es kontrolliert Ermessensausfall, Überschreitung, Fehlgebrauch und Verfassungsverstöße.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Verwaltungsakt, Ermessen, Nebenbestimmung, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Widerruf eines Verwaltungsakts und Widerspruch. Vertiefend: Verwaltungsrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Abgabe

    Eine Abgabe ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die ein Hoheitsträger aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erhebt. Der Begriff umfasst vor allem Steuern, Gebühren und Beiträge, kann aber je nach Rechtsgebiet weitere Abgabenarten einschließen. Abgaben dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben oder dem Ausgleich besonderer Vorteile und Kosten. Ihre Erhebung muss dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechen und…

  • Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts bedeutet, dass der Verwaltungsakt wegen eines besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehlers von Anfang an unwirksam ist. Die Voraussetzungen regelt insbesondere § 44 VwVfG. Voraussetzungen Ein bloßer Rechtsfehler genügt nicht. Der Fehler muss besonders schwer wiegen und bei verständiger Würdigung aller Umstände offensichtlich sein oder einem gesetzlichen Nichtigkeitsgrund entsprechen. Abgrenzung zur Anfechtbarkeit…

  • |

    Innenbereich

    Innenbereich bezeichnet im Bauplanungsrecht den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dort regelmäßig nach § 34 BauGB. Einordnung Der Begriff gehört zum Bauplanungsrecht und Baurecht. Beispiel Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den konkreten örtlichen und gesetzlichen Vorgaben. Häufige Fragen Wo ist dies geregelt? Wichtige Regeln stehen im BauGB. Verwandte…

  • Verbesserungsbeitrag

    Ein Verbesserungsbeitrag ist ein kommunalabgabenrechtlicher Beitrag zur Finanzierung einer Maßnahme, die eine bestehende öffentliche Einrichtung über die bloße Erhaltung hinaus verbessert. Er setzt einen besonderen Vorteil für die angeschlossenen oder anschließbaren Grundstücke voraus. Die Abgrenzung zur beitragsfreien Unterhaltung und zur erstmaligen Herstellung ist häufig entscheidend. Rechtsgrundlage sind Landesrecht und kommunale Satzungen. Funktion und Voraussetzungen Die…

  • |

    Weltrechtsprinzip

    Weltrechtsprinzip ist ein strafrechtlicher Anknüpfungsgrund, nach dem ein Staat besonders schwere internationale Straftaten verfolgen darf, obwohl Tat, Täter und Opfer keinen unmittelbaren Bezug zu seinem Hoheitsgebiet oder seiner Staatsangehörigkeit haben. Grundlage ist das gemeinsame Interesse der Staatengemeinschaft an der Ahndung bestimmter Verbrechen. Reichweite und Verfahrensvoraussetzungen bestimmen Völkerrecht und nationales Recht. In Deutschland enthält insbesondere das…

  • | | |

    Abschiebungsandrohung

    Abschiebungsandrohung ist die behördliche Ankündigung, dass ein ausreisepflichtiger Ausländer nach Ablauf einer bestimmten Frist zwangsweise in einen bezeichneten Staat abgeschoben werden kann. Sie verbindet regelmäßig die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise mit der Benennung der Vollstreckungsfolge. Rechtsgrundlagen finden sich im Aufenthaltsgesetz und im Asylgesetz. Die Androhung ist von der tatsächlichen Abschiebung zu unterscheiden und muss insbesondere…