|

Subordinationsrechtlicher Vertrag

Ein subordinationsrechtlicher Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einer Behörde und einem Bürger in einem Verhältnis, in dem die Behörde ansonsten einen Verwaltungsakt erlassen könnte. § 54 Satz 2 VwVfG erlaubt grundsätzlich, einen solchen Verwaltungsakt durch Vertrag zu ersetzen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Wegen des Über-Unterordnungsverhältnisses gelten besondere Anforderungen an Gegenleistungen, Form, Zustimmung Dritter und Wirksamkeit. Zwangslagen oder unzulässige Kopplungen dürfen nicht ausgenutzt werden.

Rechtliche Grundlagen

Unterformen sind Vergleichs- und Austauschvertrag. Vertragsgegenstand muss öffentlich-rechtlich sein; sonst gelten Privatrecht und Zivilrechtsweg.

Rechtsstaatlicher Bezug

Die Vertragsform ermöglicht Kooperation, muss aber Gesetzesbindung, Gleichheit und Grundrechtsschutz ebenso wahren wie hoheitliches Handeln.

Beispiel

Eine Bauaufsichtsbehörde und ein Bauherr vereinbaren öffentlich-rechtlich bestimmte Erschließungsmaßnahmen, die sonst durch Nebenbestimmung geregelt werden könnten.

Häufige Fragen

Ist die Behörde gleichgeordnet?

Vertraglich handeln beide als Parteien, das zugrunde liegende Rechtsverhältnis bleibt jedoch subordinationsrechtlich geprägt.

Kann jeder Verwaltungsakt ersetzt werden?

Nein. Gesetz, Zweck oder Natur der Regelung können einen Vertrag ausschließen.

Welche Form gilt?

Grundsätzlich Schriftform nach § 57 VwVfG; strengere Formen bleiben möglich.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Verwaltungsakt, Ermessen, Nebenbestimmung, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Widerruf eines Verwaltungsakts und Widerspruch. Vertiefend: Verwaltungsrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Selbstordnungsrecht der Religionsgemeinschaften

    Selbstordnungsrecht der Religionsgemeinschaften bezeichnet das Recht von Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten innerhalb der allgemeinen Gesetze selbstständig zu ordnen und zu verwalten. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende…

  • Drei-Elemente-Lehre

    Drei-Elemente-Lehre bezeichnet die staatsrechtliche Lehre, nach der ein Staat aus Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt besteht. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • |

    Datenschutz-Folgenabschätzung

    Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine strukturierte Vorabprüfung für geplante Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verursachen. Sie beschreibt Verarbeitung und Zwecke, bewertet Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, untersucht Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest. Maßgeblich sind insbesondere neue Technologien, Umfang, Kontext und Datenarten. Bleibt trotz Maßnahmen ein hohes Risiko, muss der Verantwortliche vor Beginn…

  • | | |

    FFH-Verträglichkeitsprüfung

    Die FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht, ob ein Plan oder Projekt ein Natura-2000-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen kann. Besteht nach einer Vorprüfung eine solche Möglichkeit, ist eine vertiefte Prüfung erforderlich. Die Zulassung setzt grundsätzlich voraus, dass anhand der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse vernünftige Zweifel an der Verträglichkeit ausgeschlossen sind. Schutzmaßnahmen dürfen berücksichtigt werden, wenn…

  • |

    Kapitulation

    Kapitulation ist die völkerrechtlich relevante Erklärung oder Vereinbarung, mit der Streitkräfte ihre Kampfhandlungen einstellen und sich dem Gegner ergeben. Sie kann einzelne Verbände, einen befestigten Ort oder die gesamten Streitkräfte betreffen. Die Bedingungen dürfen nicht gegen zwingendes humanitäres Völkerrecht verstoßen. Eine Kapitulation beendet nicht zwingend den Kriegszustand zwischen den Staaten; sie löst jedoch insbesondere Pflichten…

  • Deutschengrundrecht

    Deutschengrundrecht bezeichnet ein Grundrecht, dessen persönlicher Schutzbereich nach seinem Wortlaut Deutschen vorbehalten ist. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…