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Objektives Nettoprinzip

Das objektive Nettoprinzip besagt, dass bei der Einkommensteuer grundsätzlich nur der Erwerbsüberschuss besteuert wird. Von den Einnahmen sind daher die Aufwendungen abzuziehen, die durch die Erwerbstätigkeit veranlasst sind. Dazu zählen insbesondere Betriebsausgaben und Werbungskosten. Das Prinzip verwirklicht die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und begrenzt gesetzliche Abzugsverbote. Seine verfassungsrechtliche Reichweite ist umstritten; Abweichungen müssen jedenfalls sachlich gerechtfertigt und folgerichtig ausgestaltet sein.

Rechtliche Einordnung

Im System des Einkommensteuerrechts trennt das objektive Nettoprinzip den steuerbaren Ertrag von den Kosten seiner Erzielung. Es ergänzt das subjektive Nettoprinzip.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Erwerbsbezogene Aufwendungen sind grundsätzlich abzugsfähig. Der Gesetzgeber darf den Abzug begrenzen, wenn dafür ein belastbarer Sachgrund besteht und die Regelung nicht willkürlich zwischen vergleichbaren Fällen unterscheidet.

Verfassungsrechtliche Bedeutung

Der Bezug zu Art. 3 Abs. 1 GG folgt aus der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dem Gebot folgerichtiger Umsetzung gesetzgeberischer Belastungsentscheidungen.

Beispiel

Ein selbständig tätiger Übersetzer erzielt 60.000 Euro Einnahmen und benötigt dafür Fachsoftware und Arbeitsmittel für 8.000 Euro. Besteuert wird grundsätzlich der verbleibende Gewinn, nicht der Umsatz.

Häufige Fragen

Ist jeder berufliche Aufwand abziehbar?

Nein. Er muss steuerlich veranlasst sein und darf keinem besonderen Abzugsverbot unterliegen.

Ist das Prinzip ausdrücklich im Grundgesetz geregelt?

Nein. Seine verfassungsrechtliche Wirkung wird vor allem aus Art. 3 Abs. 1 GG entwickelt.

Was gilt bei gemischten Kosten?

Private und berufliche Anteile sind nach den gesetzlichen Regeln abzugrenzen oder aufzuteilen.

Weiterführende Hinweise

Vertiefend: Betriebsausgaben, Werbungskosten, Gewinn und Einkommensteuer. Als weiterführende Quellen eignen sich steuerrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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