Verfassungsbeschwerde gegen Privatrechtsurteile
Die Verfassungsbeschwerde gegen Privatrechtsurteile richtet sich gegen eine gerichtliche Entscheidung in einem Rechtsstreit zwischen Privaten. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dabei nicht die einfache Rechtsanwendung vollständig, sondern nur, ob das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat. Grundrechte wirken über Schutzpflichten und auslegungsbedürftige Generalklauseln auf das Privatrecht ein. Beanstandet werden kann insbesondere, dass Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts bei Auslegung oder Abwägung grundlegend verkannt wurden.
Rechtliche Einordnung
Die Urteilsverfassungsbeschwerde wahrt die Eigenständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit und gewährleistet zugleich die mittelbare Wirkung der Grundrechte im Privatrecht.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Voraussetzungen
Erforderlich sind Rechtswegerschöpfung, mögliche eigene Grundrechtsverletzung und ein spezifischer verfassungsrechtlicher Fehler des Zivilgerichts.
Rechtsfolgen
Bei Erfolg hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung grundsätzlich auf und verweist die Sache an das zuständige Gericht zurück.
Beispiel
Ein Zivilgericht untersagt eine Äußerung, ohne die Meinungsfreiheit in der erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen.
Häufige Fragen
Ist das Bundesverfassungsgericht eine Superrevisionsinstanz?
Nein. Es prüft nur spezifische Verfassungsverstöße.
Gelten Grundrechte unmittelbar zwischen Privaten?
Regelmäßig wirken sie mittelbar über das Privatrecht.
Entscheidet das Bundesverfassungsgericht den Zivilprozess selbst?
Meist nicht; es verweist die Sache zurück.
Weiterführende Hinweise
Passende Wörterbuchartikel: Urteilsverfassungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung. Weiterführende, nicht werbliche Quellen sind anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de, das-grundgesetz.de und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.