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Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht

Die Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht ist eine typische Folge erfolgreicher Urteilsverfassungsbeschwerden. Stellt das Gericht fest, dass eine fachgerichtliche Entscheidung ein Grundrecht verletzt, hebt es sie grundsätzlich auf und verweist die Sache an ein zuständiges Gericht zurück. Dieses muss erneut entscheiden und dabei die tragenden verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet den fachrechtlichen Ausgangsstreit regelmäßig nicht selbst und legt auch nicht jedes Detail der neuen Entscheidung fest.

Rechtliche Einordnung

Die Zurückverweisung verbindet wirksamen Grundrechtsschutz mit der Zuständigkeit der Fachgerichte für Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Vorausgesetzt sind eine auf der Grundrechtsverletzung beruhende Entscheidung und die Notwendigkeit einer neuen fachgerichtlichen Sachentscheidung.

Rechtsfolgen

Das Ausgangsverfahren wird in den Stand vor der aufgehobenen Entscheidung zurückversetzt und unter Beachtung der verfassungsgerichtlichen Gründe fortgeführt.

Beispiel

Nach Aufhebung eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils wägt das Berufungsgericht Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erneut ab.

Häufige Fragen

Entscheidet das Bundesverfassungsgericht den Ausgangsstreit?

Regelmäßig nein.

Ist das Fachgericht an die Gründe gebunden?

Es muss die tragenden verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten.

Wird immer an denselben Spruchkörper verwiesen?

Nicht zwingend; maßgeblich sind Gesetz und gerichtliche Entscheidung.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Urteilsverfassungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde. Weiterführende, nicht werbliche Quellen sind anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de, das-grundgesetz.de und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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