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Mieterhöhungsverlangen

Mieterhöhungsverlangen Mieterhöhungsverlangen ist die Erklärung, mit der der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Es muss in Textform erfolgen, begründet sein und gesetzliche Wartefristen, Kappungsgrenze sowie Vergleichsmiete beachten. Als Begründungsmittel kommen insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen in Betracht. Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist auf Zustimmung klagen.

Rechtliche Einordnung

Das Verlangen erhöht die Miete nicht einseitig. Erst die Zustimmung des Mieters oder ein rechtskräftiges Urteil verändert die geschuldete Miete.

Bedeutung und Abgrenzung

Von Staffelmiete, Indexmiete und Modernisierungsmieterhöhung ist das Verfahren zu unterscheiden. Für diese Erhöhungsarten gelten jeweils eigene Voraussetzungen.

Beispiel

Der Vermieter verlangt schriftlich 60 Euro mehr und verweist auf den örtlichen qualifizierten Mietspiegel. Der Mieter kann Begründung, Vergleichsmiete und Kappungsgrenze innerhalb seiner Überlegungsfrist prüfen.

Häufige Fragen

Wie lange hat der Mieter Zeit?

Grundsätzlich bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens.

Wann wird die erhöhte Miete fällig?

Bei Zustimmung grundsätzlich ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang.

Muss ein Mietspiegel beigefügt werden?

Sein Inhalt muss zugänglich sein; Form und Beifügung richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen und Umständen.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.

Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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