Maklerprovision
Maklerprovision Maklerprovision ist die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers für den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrags. Höhe und Schuldner richten sich nach Vereinbarung, Gesetz und gegebenenfalls örtlicher Übung. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten besondere Regeln zur hälftigen Verteilung oder zur Fälligkeit der Gegenleistung. Bei Wohnraummiete darf grundsätzlich nur derjenige belastet werden, der den Makler wirksam bestellt hat. Ohne ursächlichen Hauptvertrag entsteht regelmäßig keine Provision.
Rechtliche Einordnung
Die Provision wird auch Courtage genannt. Sie ist von Auslagenersatz, Reservierungsentgelt und Beratungsvergütung zu unterscheiden, für die eigene Wirksamkeitsvoraussetzungen gelten.
Bedeutung und Abgrenzung
Wird der Hauptvertrag später rückabgewickelt, bleibt der Anspruch häufig bestehen, sofern der Vertrag zunächst wirksam war. Nichtigkeit oder wirksame Anfechtung können anders wirken.
Beispiel
Der Verkäufer verpflichtet sich zur vollen Provision. Vom privaten Käufer kann der Makler seinen Anteil erst verlangen, wenn der Verkäufer seinen geschuldeten Anteil nachweislich gezahlt hat.
Häufige Fragen
Wann ist die Provision fällig?
Grundsätzlich nach wirksamem Abschluss des durch die Maklerleistung herbeigeführten Hauptvertrags.
Kann sie frei vereinbart werden?
Im Grundsatz ja; zwingende Verteilungsregeln, AGB-Recht und Grenzen unangemessener Vergütung bleiben zu beachten.
Ist sie Teil des Grundstückskaufpreises?
Nein. Sie ist eine gesonderte Vergütung, zählt steuerlich aber häufig zu Erwerbsnebenkosten.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.