Bauträgervertrag
Bauträgervertrag Bauträgervertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer verpflichtet, dem Erwerber Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück zu übertragen und zugleich ein Gebäude zu errichten oder grundlegend umzubauen. Er verbindet kauf- und werkvertragliche Elemente und bedarf notarieller Beurkundung. Zahlungen dürfen grundsätzlich nur nach den gesetzlichen Sicherungs- und Ratenvorgaben verlangt werden. Abnahme, Bauqualität, Sonderwünsche, Fertigstellung, Mängelrechte und Grundstücksvollzug müssen aufeinander abgestimmt werden.
Rechtliche Einordnung
Für die Bauleistung gelten insbesondere werkvertragliche Mängel- und Abnahmeregeln. Der Grundstückserwerb wird durch Auflassungsvormerkung und notariellen Vollzug gesichert.
Bedeutung und Abgrenzung
Vom reinen Bauvertrag unterscheidet sich der Bauträgervertrag dadurch, dass der Unternehmer zugleich das Grundstück oder einen Grundstücksanteil verschafft.
Beispiel
Ein Bauträger verkauft eine noch zu errichtende Eigentumswohnung. Der Käufer zahlt nach Baufortschritt in zulässigen Raten und erhält nach Fertigstellung und Vollzug Wohnungseigentum.
Häufige Fragen
Muss der Vertrag beurkundet werden?
Ja. Die Verpflichtung zur Grundstücksübertragung macht notarielle Beurkundung erforderlich.
Wann darf der Bauträger Zahlungen verlangen?
Nur nach Eintritt der gesetzlichen Sicherungsvoraussetzungen und entsprechend dem zulässigen Ratenplan.
Was bedeutet Abnahme?
Der Erwerber billigt die Bauleistung im Wesentlichen als vertragsgemäß; daran knüpfen wichtige Rechtsfolgen an.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.