| | |

Belastungsvollmacht

Belastungsvollmacht Belastungsvollmacht ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Vollmacht des Verkäufers, mit der der Käufer das noch nicht auf ihn übertragene Grundstück zur Finanzierung des Kaufpreises mit Grundpfandrechten belasten darf. Sie ermöglicht der finanzierenden Bank eine frühzeitige Kreditsicherheit. Zum Schutz des Verkäufers wird die Vollmacht regelmäßig beschränkt: Die Bank darf die Sicherheit vor Eigentumsumschreibung nur verwerten, soweit der Kredit tatsächlich auf den Kaufpreis oder geschuldete Erwerbskosten geleistet wurde.

Rechtliche Einordnung

Der Käufer handelt bei der Grundschuldbestellung im Namen des Verkäufers, obwohl er wirtschaftlich seine eigene Finanzierung vorbereitet. Notarielle Sicherungsklauseln begrenzen das Risiko.

Bedeutung und Abgrenzung

Die Belastungsvollmacht überträgt kein Eigentum und verpflichtet den Verkäufer grundsätzlich nicht persönlich zur Darlehensrückzahlung. Sie erlaubt lediglich die dingliche Belastung unter Auflagen.

Beispiel

Die Käuferbank zahlt den Kredit direkt auf den Kaufpreis. Aufgrund der Vollmacht wird zuvor eine Grundschuld am noch dem Verkäufer gehörenden Grundstück bestellt.

Häufige Fragen

Haftet der Verkäufer persönlich für das Darlehen?

Regelmäßig nein; die Urkunde muss persönliche Schuldübernahme und dingliche Belastung klar trennen.

Warum ist die Vollmacht nötig?

Die Bank verlangt meist eine Grundschuld, bevor der Käufer als Eigentümer eingetragen ist.

Wie wird Missbrauch verhindert?

Durch notarielle Zweckbeschränkungen, Zahlungsauflagen und eingeschränkte Verwertungsbefugnisse.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Letter of Intent

    Ein Letter of Intent ist eine meist schriftliche Absichtserklärung im Vorfeld komplexer Vertragsverhandlungen. Er hält Verhandlungsstand, Ziele, Zeitplan oder Prüfungen fest, ohne regelmäßig bereits zum Abschluss des Hauptvertrags zu verpflichten. Einzelne Bestimmungen können dennoch verbindlich sein, etwa Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostenverteilung oder anwendbares Recht. Entscheidend sind Wortlaut und Gesamtumstände. Eine unberechtigte Beendigung fortgeschrittener Verhandlungen kann unabhängig…

  • |

    Lex causae

    Lex causae ist das durch eine Kollisionsnorm berufene Sachrecht, das die eigentliche grenzüberschreitende Rechtsfrage entscheidet. Es regelt beispielsweise Zustandekommen, Inhalt, Wirkungen oder Erlöschen eines Vertrags, einer Ehe oder eines Erbrechtsverhältnisses, soweit die maßgebliche Kollisionsnorm dies anordnet. Von der lex causae sind das Kollisionsrecht und die Verfahrensregeln des angerufenen Gerichts zu unterscheiden. Ihr Umfang ergibt sich…

  • |

    Vertragsübernahme

    Die Vertragsübernahme überträgt eine vollständige Vertragsposition mit allen Rechten und Pflichten auf einen neuen Vertragspartner. Sie geht über eine bloße Abtretung oder Schuldübernahme hinaus, weil das gesamte Schuldverhältnis personell fortgesetzt wird. Regelmäßig ist eine dreiseitige Vereinbarung oder die Zustimmung aller Betroffenen erforderlich. Neben Hauptleistungspflichten gehen grundsätzlich auch Nebenrechte, Gestaltungsrechte und Einwendungen über, soweit Vertrag oder…

  • | |

    Besitzschutz

    Besitzschutz umfasst die zivilrechtlichen Ansprüche und Selbsthilferechte, die den tatsächlichen Besitzer einer Sache gegen verbotene Eigenmacht sichern. Geschützt wird der bestehende Besitz unabhängig davon, ob der Besitzer Eigentümer ist oder ein Recht zum Besitz besitzt. Die §§ 858 bis 864 BGB ermöglichen insbesondere Wiedereinräumung des entzogenen Besitzes und Beseitigung von Störungen. Davon zu unterscheiden sind…

  • | |

    Alleinentscheidungsbefugnis

    Alleinentscheidungsbefugnis ist die rechtliche Befugnis eines Elternteils, eine kindbezogene Angelegenheit ohne Zustimmung des anderen zu entscheiden. Sie kann unmittelbar aus dem Gesetz folgen, etwa bei Alltagsfragen oder Gefahr im Verzug, auf alleiniger Sorge beruhen oder durch das Familiengericht für eine konkrete Streitfrage übertragen werden. Umfang und Dauer richten sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage. Eine punktuelle…

  • | |

    Rangstelle im Grundbuch

    Rangstelle im Grundbuch Rangstelle im Grundbuch bezeichnet die Priorität eines eingetragenen Grundstücksrechts gegenüber anderen Rechten. Sie bestimmt sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Eintragungen in derselben Abteilung und nach dem gesetzlich geregelten Verhältnis verschiedener Abteilungen. Der Rang ist vor allem bei Zwangsversteigerung, Belastungswert und Kreditsicherung bedeutsam: Vorrangige Rechte werden regelmäßig zuerst berücksichtigt. Änderungen sind durch…