Privates Baurecht
Privates Baurecht betrifft die privatrechtlichen Beziehungen bei Bauvorhaben. Es umfasst vor allem Bauverträge, Werkvertragsrecht, Mängelansprüche, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Nachbarrechte. Anders als das öffentliche Baurecht entscheidet es nicht über die behördliche Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens. Einordnung Der Begriff ist eng mit Baurecht, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht verbunden. Beispiel Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens hängt regelmäßig von den einschlägigen…