| | |

Digitale-Dienste-Gesetz

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist das deutsche Gesetz zur Durchführung des europäischen Digital Services Act und zur Regelung weiterer digitaler Dienste. Es bestimmt insbesondere nationale Zuständigkeiten, Befugnisse, Beschwerdewege und Bußgelder. Die Bundesnetzagentur beherbergt die Koordinierungsstelle für digitale Dienste; für einzelne Materien bleiben andere Behörden zuständig. Das DDG ersetzt seit Mai 2024 das Telemediengesetz, enthält daneben allgemeine Informationspflichten und darf nicht mit dem unmittelbar geltenden DSA verwechselt werden.

Verhältnis zum DSA

Der Digital Services Act gilt als EU-Verordnung unmittelbar. Das DDG ergänzt ihn dort, wo nationale Behörden, Verfahren und Sanktionen festgelegt werden müssen.

Regelungsbereiche

Informationspflichten

Das Gesetz enthält allgemeine Anbieterinformationen und besondere Vorgaben für kommerzielle Kommunikation. Andere Pflichten, etwa aus Verbraucher- oder Medienrecht, gelten daneben.

Aufsicht und Durchsetzung

§§ 12 ff. DDG regeln zuständige Behörden und den Koordinator für digitale Dienste. Ermittlungs-, Auskunfts-, Beschlagnahme- und Durchsetzungsbefugnisse sind gesetzlich ausgestaltet.

Rechtsschutz und Sanktionen

Behördliche Maßnahmen sind Verwaltungsakte und können gerichtlich überprüft werden. § 33 DDG enthält Bußgeldtatbestände; unmittelbar aus dem DSA folgende Sanktionen bleiben zu beachten.

Beispiel

Ein deutscher Hostinganbieter verletzt DSA-Auskunftspflichten. Welche Behörde ermittelt, welche nationalen Verfahrensbefugnisse bestehen und welcher Rechtsbehelf möglich ist, richtet sich ergänzend nach dem DDG.

Häufige Fragen

Ist das DDG identisch mit dem DSA?

Nein. Der DSA ist Unionsrecht; das DDG regelt seine deutsche Durchführung und weitere nationale Materien.

Gilt das Telemediengesetz noch?

Nein. Es wurde mit Inkrafttreten des DDG abgelöst.

Wer ist zentrale deutsche Aufsicht?

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Koordinierungsstelle für digitale Dienste.

Quelle

Digitale-Dienste-Gesetz; Europarecht FAQ.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Wasserrechtliche Erlaubnis

    Die wasserrechtliche Erlaubnis ist eine behördliche Gestattung, ein Gewässer in einer gesetzlich erlaubnispflichtigen Weise zu benutzen, etwa Wasser zu entnehmen oder Stoffe einzuleiten. Sie verleiht grundsätzlich kein unbeschränktes Recht auf Nutzung und steht unter dem wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsermessen der Behörde. Voraussetzungen ergeben sich vor allem aus dem Wasserhaushaltsgesetz, ergänzendem Landesrecht und unionsrechtlichen Bewirtschaftungszielen. Erlaubnisse können befristet,…

  • Mehrheitsprinzip

    Mehrheitsprinzip bezeichnet den demokratischen Grundsatz, nach dem Entscheidungen grundsätzlich nach der Mehrheit der abgegebenen oder gesetzlich bestimmten Stimmen getroffen werden. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz,…

  • | | |

    Living Instrument Doctrine

    Die Living Instrument Doctrine bezeichnet den Auslegungsgrundsatz, nach dem die Europäische Menschenrechtskonvention als lebendiges Instrument im Licht der heutigen Verhältnisse verstanden wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschränkt sich daher nicht auf das gesellschaftliche Verständnis von 1950, sondern berücksichtigt rechtliche, soziale und technische Entwicklungen. Die dynamische Auslegung soll gewährleisten, dass Konventionsrechte praktisch und wirksam bleiben….

  • Recht der Europäischen Union

    Das Recht der Europäischen Union ist die eigenständige Rechtsordnung der EU. Es beruht auf den von den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträgen und wird durch die Organe der Union fortgebildet sowie von Unionsgerichten, nationalen Gerichten und Behörden angewandt. Zum Unionsrecht gehören Primärrecht, Sekundärrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze und völkerrechtliche Übereinkünfte der Union. Seine Anwendung wird besonders durch begrenzte Einzelermächtigung,…

  • |

    Prüfungsrecht

    Prüfungsrecht regelt Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und gerichtliche Kontrolle staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfungen. Es betrifft Schule, Hochschule, Berufszulassung und öffentlichen Dienst. Prüfungen müssen auf gesetzlicher Grundlage und nach wirksamer Prüfungsordnung stattfinden. Chancengleichheit, Gleichbehandlung, sachgerechte Aufgaben, Unbefangenheit, Verfahrensfairness und nachvollziehbare Bewertung sind zentrale Grundsätze. Prüfer besitzen bei prüfungsspezifischen Wertungen einen gerichtlich begrenzten Bewertungsspielraum, fachliche Fehler sind…

  • |

    Gesetzgeberisches Unterlassen

    Gesetzgeberisches Unterlassen bezeichnet das Ausbleiben einer verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Regelung oder die unzureichende Nachbesserung einer bestehenden Norm. Das Grundgesetz überlässt dem Gesetzgeber zwar regelmäßig einen weiten Gestaltungsspielraum. Eine Pflicht zum Tätigwerden kann sich jedoch aus Grundrechten, Gleichheitssatz, Schutzpflichten oder ausdrücklichen Regelungsaufträgen ergeben. Verfassungswidrig wird Untätigkeit erst, wenn die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen eindeutig unterschritten sind. Voraussetzungen Eine…