| |

Fälligkeitsmitteilung

Fälligkeitsmitteilung Fälligkeitsmitteilung ist die Nachricht des Notars an den Käufer, dass die im Grundstückskaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises eingetreten sind. Typische Voraussetzungen sind Eintragung der Auflassungsvormerkung, Vorliegen erforderlicher Genehmigungen, Klärung gemeindlicher Vorkaufsrechte und Sicherung der Lastenfreistellung. Die Mitteilung löst keine gesetzliche Eigentumsübertragung aus, bestimmt aber nach dem Vertrag regelmäßig den Beginn der Zahlungsfrist. Der Käufer sollte nur auf die dort genannten Konten zahlen.

Rechtliche Einordnung

Der Notar prüft die vereinbarten formalen Sicherungen, nicht den baulichen Zustand oder die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des Erwerbs. Offene materielle Streitpunkte können gesondert relevant bleiben.

Bedeutung und Abgrenzung

Von der Eigentumsumschreibung ist die Fälligkeit zu trennen. Der Kaufpreis wird meist vor Eintragung des Käufers gezahlt, weil die Vormerkung seinen Erwerbsanspruch schützt.

Beispiel

Nachdem Vormerkung, Genehmigungen und Löschungsunterlagen vorliegen, teilt der Notar dem Käufer mit, dass der Kaufpreis binnen vierzehn Tagen an Verkäufer und abzulösende Bank zu zahlen ist.

Häufige Fragen

Darf der Käufer vorher zahlen?

Das ist riskant, weil die vertraglich vorgesehenen Sicherungen möglicherweise noch nicht bestehen.

Garantiert die Mitteilung mangelfreies Eigentum?

Nein. Sie bestätigt nur die vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen.

Wann beginnt die Zahlungsfrist?

Nach Zugang der Mitteilung gemäß der im Kaufvertrag festgelegten Frist.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Ferienumgang

    Ferienumgang ist der während Schulferien oder Betreuungsschließzeiten ausgeübte Umgang eines Kindes mit dem nicht überwiegend betreuenden Elternteil. Er ergänzt regelmäßig den laufenden Wochenend- oder Alltagsumgang und ermöglicht längere zusammenhängende Zeiträume. Das Gesetz legt keine festen Quoten fest. Dauer, Wechsel, Reisen und Übergaben richten sich nach Kindeswohl, Alter, Bindungen, bisheriger Praxis und praktischen Möglichkeiten. Eltern sollen…

  • | |

    Ordnungsgeld im Umgangsrecht

    Ordnungsgeld im Umgangsrecht ist ein familiengerichtliches Ordnungsmittel zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Umgangstitels. Es kann gegen einen Beteiligten festgesetzt werden, der einer konkreten Verpflichtung schuldhaft zuwiderhandelt. Höhe und Auswahl müssen verhältnismäßig sein; bei fehlendem Verschulden unterbleibt die Festsetzung. Das Ordnungsgeld soll künftige Befolgung sichern und wahrt zugleich das Kindeswohl. Wird es nicht beigetrieben, kann unter gesetzlichen…

  • |

    Lex causae

    Lex causae ist das durch eine Kollisionsnorm berufene Sachrecht, das die eigentliche grenzüberschreitende Rechtsfrage entscheidet. Es regelt beispielsweise Zustandekommen, Inhalt, Wirkungen oder Erlöschen eines Vertrags, einer Ehe oder eines Erbrechtsverhältnisses, soweit die maßgebliche Kollisionsnorm dies anordnet. Von der lex causae sind das Kollisionsrecht und die Verfahrensregeln des angerufenen Gerichts zu unterscheiden. Ihr Umfang ergibt sich…

  • | |

    Notwegrecht

    Das Notwegrecht gibt dem Eigentümer eines Grundstücks unter den Voraussetzungen des § 917 BGB einen Anspruch darauf, ein Nachbargrundstück zur notwendigen Verbindung mit einem öffentlichen Weg zu benutzen. Voraussetzung ist, dass dem Grundstück die ordnungsgemäße erforderliche Anbindung fehlt. Verlauf und Umfang bestimmen sich nach den Umständen und möglichst geringer Belastung des Nachbarn. Der Begünstigte muss…

  • Abstraktionsprinzip

    Das Abstraktionsprinzip besagt, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft nicht nur getrennt sind, sondern grundsätzlich unabhängig voneinander wirksam oder unwirksam sein können. Ein unwirksamer Kaufvertrag führt daher nicht automatisch zur Unwirksamkeit der bereits vorgenommenen Übereignung. Die dadurch entstandene Vermögensverschiebung wird regelmäßig über das Bereicherungsrecht rückabgewickelt. Bedeutung Das Prinzip baut auf dem Trennungsprinzip auf. Es schützt den Rechtsverkehr,…