Garantie
Garantie ist das freiwillige Versprechen eines Herstellers, Händlers oder sonstigen Garantiegebers, unter bestimmten Bedingungen für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache einzustehen. Inhalt, Dauer und Rechtsfolgen richten sich vorrangig nach der Garantieerklärung. Die Garantie besteht grundsätzlich neben den gesetzlichen Mängelrechten des Käufers und darf diese im Verbrauchsgüterkauf nicht verdrängen oder irreführend beschränken. Sie kann etwa Reparatur, Austausch oder Kostenerstattung vorsehen.
Rechtliche Einordnung
Eine Garantie entsteht durch eine besondere Erklärung des Garantiegebers. Entscheidend sind deren verständlich auszulegende Bedingungen. Beim Verbrauchsgüterkauf enthält § 479 BGB Vorgaben für Garantien, damit der Verbraucher insbesondere über Inhalt, Dauer und Verfahren informiert wird.
Rechtsfolgen und praktische Bedeutung
Tritt der garantierte Fall ein, kann der Begünstigte die zugesagte Leistung verlangen. Daneben können bei einem Sachmangel gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen.
Abgrenzung
Die Garantie ist von der Gewährleistung zu unterscheiden. Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer; eine Garantie beruht auf einem zusätzlichen Versprechen und kann andere Voraussetzungen oder einen anderen Schuldner haben.
Beispiel
Ein Hersteller verspricht fünf Jahre Funktionsfähigkeit eines Haushaltsgeräts. Nach drei Jahren fällt der Motor aus. Der Käufer kann die Garantieleistung nach den Bedingungen verlangen und prüft daneben, ob noch gesetzliche Mängelrechte gegen den Verkäufer bestehen.
Häufige Fragen
Ist eine Garantie gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Sie wird freiwillig übernommen, muss dann aber nach ihrem Inhalt und den gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Ersetzt sie die Gewährleistung?
Nein. Gesetzliche Mängelrechte bleiben grundsätzlich daneben bestehen.
Wer ist Anspruchsgegner?
Das ergibt sich aus der Erklärung; Garantiegeber kann etwa Hersteller oder Verkäufer sein.
Verwandte Begriffe und Quellen
§ 443 BGB, § 479 BGB und zivilrecht-faq.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.